Der Immerwährende Reichstag war die Bezeichnung für die Ständevertretung im Heiligen Römischen Reich (HRR) von 1663 bis 1806 in Regensburg.
Während der Reichstag zuvor in unregelmäßigen Abständen in verschiedenen Städten tagte, wurde er ab 1549 nur noch im Reichstagssaal des Regensburger Rathauses gehalten und 1663 schließlich nicht mehr aufgelöst, womit er zum Immerwährenden Reichstag wurde. Regensburg wurde damit auch zum Sitz von etwa 70 Gesandtschaften ausländischer Staaten. Der Kaiser selbst wurde dabei durch kaiserliche Prinzipalkommissare vertreten, die ab 1748 der Familie Thurn und Taxis angehörten.
Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags fand 1803 mit der Veröffentlichung des Reichsdeputationshauptschlusses statt, der die Neuordnung des Reiches anordnete, bis 1806 die endgültige Auflösung des Reiches erfolgte.
Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian)
Funktion und Bedeutung
Der Reichstag wurde aus 3 Ständekollegien gebildet:
- Kurfürstenrat: Er stand unter Führung des Kurerzkanzlers, der immer der Erzbischof von Mainz war. Die Zahl der Kurfürsten betrug seit 1356 7, wurde 1648 auf 8 und 1692 auf 9 erweitert. 1777 sank sie durch Vereinigung zweier Kurfürstentümer wieder auf 8. Eine durch die linksrheinischen Territorialverluste des Reichs zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgte grundlegende Umgestaltung (Wegfall der 4 linksrheinischen Kurfürstentümer, Neuschaffung von 5 neuen Kurwürden) hatte wegen ihrer Kurzlebigkeit keine Auswirkung mehr.
- Reichsfürstenrat: Die Führung wechselte zwischen der Erzbischof von Salzburg zund Herzog von Österreich. Das Reichsfürstenkollegium hatte um 1800 100 Sitze, die sich auf eine geistliche (37 Mitglieder) und eine weltliche Bank (63 Mitglieder) verteilten. Neben den sogenannten Virilstimmen, die von einzelnen Reichsfürsten geführt wurden, gab es 2 geistliche und 4 weltliche sogenannte Kuriatstimmen, die sich jeweils mehrere kleine Reichsfürsten und -prälaten teilten.
- Städterat: Stand unter dem Direktorium Regensburgs als der gastgebenden Stadt des Reichstags und umfasste 51 Sitze für die Reichsstädte, die sich in eine rheinische (hierin auch die Reichsstädte Nord- u. Mitteldeutschlands) und eine schwäbische Bank (auch für andere süddeutsche Reichsstädte) gliederten.
Beachtenswert ist hierbei, dass seit der Umwandlung des Reichstags in den Immerwährenden Reichstag die Fürsten kaum noch selbst vertreten waren, sondern sich vertreten ließen – es handelte sich also weitestgehend um einen Gesandtenkongreß.
Der Reichstag hatte eine unbegrenzte Zuständigkeit, war aber zur Durchsetzung seiner Gesetze auf die einzelnen Reichsstände angewiesen. In seiner Funktion ist er nicht mit dem heutigen Bundestag vergleichbar, sondern ist als Territorialvertretung eher als Vorläufer des Bundesrats zu betrachten.
Autor: Wikepedia
Quelle: » http://de.wikipedia.org/wiki/Immerw%C3%A4hrender_Reichstag